Entsorgungshinweise
Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll oder sonstigen unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Endnutzer sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Sammlung oder Rücknahme zuzuführen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Elektro- oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf. Die getrennte Sammlung dient Wiederverwendung, Recycling, Ressourcenschonung und einer umweltgerechten Behandlung. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Rückgabe von Altgeräten
Altgeräte können insbesondere bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie bei sonstigen gesetzlich vorgesehenen Rücknahmestellen abgegeben werden. Diese sorgen für eine fachgerechte Erfassung, Behandlung und Verwertung der Altgeräte.
Bestimmte Vertreiber sind nach § 17 ElektroG verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen umfasst dies beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts die Rücknahme eines Altgeräts gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt.
Darüber hinaus besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine vom Kauf eines Neugeräts unabhängige Rückgabemöglichkeit für bis zu drei Altgeräte je Geräteart, wenn keine äußere Abmessung des jeweiligen Altgeräts größer als 25 Zentimeter ist.
Bitte beachten Sie die jeweils örtlich geltenden Rückgabemöglichkeiten und Hinweise Ihrer kommunalen Entsorgungsstelle. Soweit Smart TB Tech nach den gesetzlichen Vorschriften zur unentgeltlichen Rücknahme eines Altgeräts verpflichtet ist, erfolgt die Rücknahme im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Informationen zu den im konkreten Fall verfügbaren Rückgabemöglichkeiten erhalten Sie über die angegebenen Kontaktwege; gesetzliche Rücknahmerechte bleiben unberührt. Als vorhandener Kontaktweg für Rückfragen zur Rückgabe steht der Support zur Verfügung.
Hinweis zu VyraVolt ONE
VyraVolt ONE enthält keine Batterie, keinen Akkumulator und keine vom Endnutzer zu entnehmende Lampe.
Datenschutz bei Altgeräten
Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen. Vor Rückgabe oder Entsorgung sollten Sie, soweit möglich, gespeicherte Zugangsdaten, WLAN-Einstellungen, Tokens, Nutzerprofile, Mess-/Energie-/Zählerdaten, Protokolle und lokale Geräteeinstellungen löschen bzw. das Gerät zurücksetzen. Falls eine Löschung technisch nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte den Support.
Verpackungen
Verpackungen sind getrennt nach Materialart zu entsorgen und den dafür vorgesehenen Sammelsystemen zuzuführen. Bitte trennen Sie insbesondere Papier, Pappe, Karton und sonstige Verpackungsbestandteile entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorgaben.
Smart TB Tech ist im Verpackungsregister LUCID registriert. Die von Smart TB Tech in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verkaufs- und Versandverpackungen werden an einem dualen System beteiligt.
Herstellerregistrierung
Smart TB Tech UG (haftungsbeschränkt) ist als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.
- WEEE-Reg.-Nr.
- DE 70446534
Stand: Juli 2026